In Weblogs gibt es jede Menge Interviews, auch im PR Blogger. Wer andere zitiert oder online auf seiner Plattform zu Wort kommen lässt, muss nach einem Urteil der Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts manchmal mit erheblichen Kosten rechnen. Denn die Richter legten in ihrer jüngsten umstrittenen Entscheidung fest, dass Medien (vermutlich auch Blogs) für die Wahrheit von
Interviewäußerungen Dritter voll und ganz haften. Sie seien demnach in einer sogenannten "Verbreiterhaftung", selbst wenn sie keine bewussten Falschbehauptungen aufgestellt haben. Erst nach einer klaren Distanzierung vom Gesagten, solle die Verbreiterhaftung entfallen.
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