Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Forenbetreiber in der Verantwortung, sobald sie von dort eingestellte ehrverletzende Inhalte Kenntnis erlangen. Das entschied der 6. Zivilsenat des obersten Gerichts am 27. März 2007. Damit wird die herrschende Rechtslage bestätigt. Das Internet ist kein anarchisches Medium und stellt keinen rechtsfreien Raum dar, in dem Forenmitglieder oder Blogger rechtswidrig über andere Personen oder Unternehmen berichten dürfen.
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