Die Verwendung der olympischen Ringe im Saftblog ist in dieser Form nicht erlaubt. Die Bezeichnungen und das Symbol der Olympischen Spiele sind mittlerweile ausdrücklich gesetzlich geschützt. Ohne Genehmigung des Olympischen Komitees darf man sie im geschäftlichen Verkehr nicht benutzen! Nachzulesen im Bundesanzeiger. Darin kann man sich ausführlich über das Verbot der ungenehmigten Nutzung im geschäftlichen Verkehr informieren.
Das IOC vergibt die Spiele nur noch an Länder, die diesen Schutz gewährleisten. Deshalb gibt es in Deutschland seit 2004 das Gesetzt, das notwendig war, um eine olympische Bewerbung der Stadt Leipzig durchzuführen.
Die Verwendung der Ringe ist streng geregelt. Auch ein Sportbund darf nicht ohne Erlaubnis die Ringe für sich verwenden. Eine Erlaubnis gibt es in der Regel nur gegen Lizenzgebühren. Ein Schadenersatzanspruch ist damit vermutlich gerechtfertigt.
Natürlich ist die Höhe von 150.000 Euro schmerzlich, vielleicht können sich die Betreiber des Saftblogs und das NOK auf eine andere Summe einigen. Der Saftblog hat aus Unkenntnis die olympischen Ringe in seinem Beitrag verwendet, was natürlich nicht passieren darf. Der Ruf nach einer Belehrung für Blogger über den Umgang mit Urheber- und Lizenzrichtlinien ist damit voll gerechtfertigt. So eine Panne kann ein Unternehmen in den Ruin treiben. Und so etwas darf nicht passieren.
Heike Bedrich, Talisman